Kühne
+ Nagel erwirbt RH Freight
Schindellegi / CH – Kühne +
Nagel kündigte heute den Erwerb der Anteile der britischen Rennies Investment
Limited (RH Freight) an. Die Übernahme des Landverkehrsunternehmens erfolgt im
Rahmen der Wachstumsstrategie und der Zielsetzung von Kühne + Nagel, sein
europäisches Landverkehrsnetz umfassend auszubauen.
RH Freight, mit Hauptsitz in Nottingham,
wurde vor 40 Jahren gegründet und ist Marktführer im Stückgutverkehr zwischen
Europa und Gross-britannien. Die 630 Mitarbeitenden des Unternehmens sind an 17
Stand-orten in Grossbritannien und an zwei weiteren in Finnland tätig. Von
seinen beiden Frachtterminals in Nottingham und South East London aus fertigt
RH Freight jährlich 425.000 Sendungen ab und fährt täglich 32 europäische Ziele
an. Zusätzlich zu seinem Kerngeschäft ist RH Freight auch im Bereich See- und
Luftfracht sowie in der Kontraktlogistik tätig und bewirtschaftet eine
Lagerfläche von 30.000 Quadratmetern.
„Aufgrund seiner Kundenorientierung,
Erfahrung und der täglichen Verkehre zu europäischen Destinationen passt RH
Freight optimal zu der Strategie von Kühne + Nagel, sein europäisches Netzwerk
zu verdichten und den Kunden hochwertige Stückgutprodukte anbieten zu können“,
sagte Dirk Reich, als Mitglied der Geschäftsleitung der Kühne + Nagel
International AG verantwortlich für den Bereich Landverkehre. „Zugleich ist die
Akquistion ein wichtiger Schritt, um Kühne + Nagels Position als integrierter
Logistikdienstleister im britischen Markt zu stärken.“
„In den vergangenen Jahren haben wir
unser Serviceangebot deutlich ausgebaut und durch unser starkes europäisches
Landverkehrsgeschäft einen Wettbewerbsvorteil erzielt“, sagte Ian Baxter,
Geschäftsführer der RH Gruppe. „Um in Zukunft noch erfolgreicher tätig zu sein,
müssen wir den Kunden globale Logistiklösungen aus einer Hand anbieten können.
Die Kombination der Stärken und Leistungsangebote von Kühne + Nagel und RH
Freight wird für die Kunden klare Vorteile bringen, aber auch beide Unternehmen
und deren Mitarbeitende werden von diesem Schritt profitieren.“
Die Transaktion bedarf der
Zustimmung durch die entsprechenden kartellrechtlichen Behörden.
Expertin: Inge Lauble-Meffert, inge.lauble@kuehne-nagel.com