Ermitteln Sie den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile an den gesetzlich verpflichteten Beiträgen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für, die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese werden vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und an den Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Für den Arbeitgeber sind seine Sozialabgaben Lohnnebenkosten.
Der 400-Euro-Job ist von den Sozialabgaben befreit und somit nicht versicherungspflichtig. Die Einzahlung in die Rentenversicherung ist freiwillig und dann ratsam, wenn es noch nicht so viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des ermittelten Auswertungsergebnisses wird keine Gewährleistung übernommen.
Die Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer und die Grundsteuer. Der Anteil unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und ist in der Höhe lohnsteuerlich von der Lage der Betriebsstätte des Arbeitgebers abhängig. Der Arbeitgeber führt den Betrag direkt vom Bruttolohn ab.
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Mit der Angabe der Pendlerpauschale als Werbungskosten können die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsort abgesetzt werden. Hierbei ist die Wahl des genutzten Verkehrsmittels irrelevant.
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